Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
- Ausschließliche Geltung, Vertragsinhalt
- Die Lieferungen und Leistungen der LASOS erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „ALB“), den Angeboten, der Bestellung und der Auftragsbestätigung durch LASOS und zwar auch dann, wenn LASOS entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Unterzeichnung durch LASOS.
- Diese ALB gelten auch für künftige Geschäfte ohne dass es des nochmaligen gesonderten Hinweises bei Abschluss des Einzelgeschäftes bedarf.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der LASOS seine eigentums- und urheberrechtlichen Rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von LASOS Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag an LASOS nicht erteilt wird, an LASOS auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
- Preise
- Die Preise der LASOS verstehen sich Netto zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ab Lieferwerk, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und sonstiger Nebenkosten.
- LASOS ist berechtigt, bei Erhöhung der eigenen Beschaffungskosten zum Liefertermin die Mehrkosten an den Kunden weiterzuberechnen gegen Nachweisführung unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der LASOS.
- Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehalt, Vermögensverschlechterung
- Zahlungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein ggf. abweichend vereinbarter Skonto bedarf für die Einhaltung der Skontierungsfrist der Wertstellung auf die Konten von LASOS. Die Skontofrist beginnt ab aufgedrucktem Rechnungsdatum.
- LASOS ist berechtigt, bei Teillieferungen Teilrechnungen zu stellen. Bei werkvertraglicher Leistungsbeziehung ist LASOS berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu verlangen.
- Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LASOS anerkannt sind.
- Wird LASOS nach Abschluss eines Vertrages eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nachteilige Kreditauskünfte oder bei Zahlungsverzug von mehr 30 Tagen), ist LASOS berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauskasse oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, wobei sich etwaige Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend verlängern. Hat LASOS bereits geliefert oder geleistet ist LASOS berechtigt, abweichend von Nr. 3.1. sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen.
- Lieferung, Lieferfrist, Rücktritt
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Durch LASOS angegebene Lieferfristen sind ungefähre Angaben auf Grundlage interner Planungen. Diese Fristen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“, „fix“ oder vergleichbar bezeichnet wurden.
- Verbindlich vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, sobald das Produkt oder das Ergebnis der Dienstleistung das Unternehmen der LASOS verlässt oder Versandbereitschaft angezeigt wurde. Die Einhaltung von verbindlichen Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, der erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, Pläne voraus sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden.
- Die Lieferung der LASOS erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei mangelhafter Selbstbelieferung verlängern sich verbindlich vereinbarte Lieferzeiten angemessen. Ist dies nicht zumutbar, können beide Parteien von der betroffenen Lieferung oder bei Interessenfortfall vom noch insgesamt offenen Vertragsteil zurück treten ohne aus diesem Rücktritt Schadensersatzansprüche gegeneinander, insbesondere nicht die Mehrkosten eventueller Deckungskäufe, herleiten zu können. Der Anspruchsausschluss gilt nicht, sofern LASOS die mangelnde Selbstbelieferung verschuldet hat. Die Haftungsbegrenzungen unter Ziffer 4.5.gelten jedoch.
- Hat LASOS die Nichteinhaltung der verbindlichen Lieferfrist allein verschuldet, so kann der Kunde– unter Nachweis, dass aus dem Verzug ein Schaden erwachsen ist – pauschalen Schadensersatz von höchstens 0,5 % des Preises des rückständigen Teils der Lieferung für jede volle Woche des Verzuges, aber nicht mehr als 5% des Wertes der rückständigen Ware insgesamt beanspruchen. Bei Mitverschulden des Kunden mindern sich die Ansprüche um den Mitverschuldensanteil. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der reinen Verzögerung sind ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.
- Fertigung nach Vorgaben des Kunden
- Bei Fertigung nach Kundenvorgaben (z.B. Kundenzeichnungen, Muster) übernimmt LASOS nur für die ordnungsgemäße technische Umsetzung die Verantwortung, nicht jedoch für die auf Kundenvorgaben beruhende Funktionstauglichkeit des Produkts und für sonstige konstruktive Mängel die auf Kundenanweisungen beruhen.
- Der Kunde übernimmt LASOS gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Waren keine Schutzrechte Dritter verletzt.
- Der Kunde stellt LASOS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche die Liefergegenstände verursachen, soweit solche Ansprüche auf der Umsetzung der Kundenvorgaben beruhen oder der Kunde nach Ziffer 5.2. einzustehen hat.
- Versand, Gefahrenübergang, Annahme, Transportschäden
- Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ex works im Sinne der Incoterms jeweilige aktuelle Fassung. Die Gefahr geht auch dann ex works über wenn LASOS zusätzlich die Ausführung des Transports oder die Kosten hierfür übernimmt.
- LASOS wählt Versandweg und Transportmittel auf Kosten des Kunden, wobei der sicherste Versandweg Vorrang vor der kostengünstigsten Ausführung hat. LASOS versichert die Ware nur auf Anforderung des Kunden auf dessen Kosten und nach dessen inhaltlichen Vorgaben gegen Transportschäden.
- Der Kunde darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Darüber hinaus bleiben die handelsrechtlichen Verpflichtungen zur einstweiligen Aufbewahrung unberührt.
- Eingehende Ware ist durch den Kunden sofort auf Transportschäden zu untersuchen. Sind solche feststellbar, hat der Kunde einen entsprechenden Vorbehalt auf dem Frachtbrief oder sonstigen Lieferpapieren unter ausdrücklicher Beschreibung des konkreten Transportschadens zu vermerken zur Aufrechterhaltung der Rechte aus dem Transportvertrag. Eine allgemein gehaltene Erklärung (z.B. „Annahme unter Vorbehalt“) genügt hierzu nicht.
- Die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Liefergegenstandes, welcher den Kunden oder Dritten als Hersteller erscheinen lassen könnte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch LASOS ebenso wie die Entfernung der eingetragenen Warenzeichen der LASOS sowie die Anbringung von Warenzeichen des Kunden.
- Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
- Die Lieferung ist unverzüglich nach Ablieferung auf Sachmängel und Mindermengen zu untersuchen.
- Offensichtliche Sachmängel und Mindermengen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich, per Telefax oder Email bei LASOS unter Angabe des Mangels anzuzeigen.
- Versteckte Sachmängel sind unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich, per Telefax oder Email bei LASOS unter Angabe des Mangels anzuzeigen.
- Bei verspäteter oder unterlassener Untersuchung oder Mängelanzeige leistet LASOS keine Gewähr wegen Sachmängeln.
- Ist die Gewährleistung nach vorstehendem nicht ausgeschlossen, wird LASOS – mit Ausnahme von unerheblichen Sachmängeln – Gewähr für die Entsprechung der Produkte zur Leistungsbeschreibung leisten. LASOS hat hierbei die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung, soweit nicht eine der beiden Arten der Nacherfüllung unzumutbar ist.
- Die Nachbesserung kann nach Wahl durch LASOS vor Ort beim Kunden oder unter Rücksendung seitens des Kunden in Originalverpackung oder gleichwertiger Verpackung am Sitz von LASOS erfolgen. Die Rücksendung darf erst nach Zustimmung der LASOS erfolgen.
- LASOS ist zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere Zahlungen bedingungsgemäß erfüllt.
- Für Abweichungen von der Leistungsbeschreibung beruhend auf Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Eigenreparatur durch den Kunden oder unsachgemäße Lagerung sowie Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung wird keine Gewährleistung übernommen.
- Softwarefehler können nach dem Stand der Technik nicht vollständig ausgeschlossen werden. LASOS übernimmt nur für wesentliche Softwarefehler die Gewähr und nur dann, wenn die Software auf durch LASOS gelieferten dazugehörigen Systemen entsprechend der LASOS Richtlinien installiert wurde und der Softwarefehler reproduzierbar ist. LASOS leistet keine Gewähr für die Kompatibilität der durch LASOS gelieferten Software mit der Hardware des Kunden und dessen übriger Softwareumgebung, es sei denn die Überprüfung der Vereinbarkeit ist ausdrücklicher Vertragsbestandteil geworden. LASOS wird bei Softwaremängeln je nach Bedeutung des Mangels Gewähr durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Mangels leisten.
- Bei Lieferung von Software haften LASOS, deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch Programmfehler hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in zumutbaren Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wäre.
- LASOS haftet aus vertraglichem und außervertraglichem Rechtsgrund auf Schadensersatz stets für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei verschuldensunabhängiger Haftung. Bei verschuldensabhängiger Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet LASOS nur auf Schadensersatz
a) bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und
b) bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wobei sich die Vorhersehbarkeit nach den LASOS bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Informationen richtet. Die Obergrenze für diese Haftung bildet der NettoRechnungswert der betroffenen Lieferung.
In nicht unter a) oder b) aufgeführten Fällen bloßer einfacher Fahrlässigkeit haftet LASOS nicht. - Ausschluss und Begrenzung des Schadensersatzes gelten auch für die Haftung von Mitarbeitern von LASOS.
- 7.13. Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln verjähren binnen 12 Monaten ab Ablieferung. In Abweichung hiervon gilt bei Argon-Ionen-Lasern eine Gewährleistungsfrist 3.000 Betriebsstunden oder 12 Monate ab Ablieferung, je nachdem was zuerst eintritt. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und in Fällen zwingender verschuldensunabhängiger Haftung, z.B. Produkthaftung. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung das Eigentum der LASOS.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang berechtigt mit der Maßgabe, dass er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Darüber hinaus, d.h. unabhängig von der Sicherung durch Eigentumsvorbehalt zu Gunsten LASOS, tritt der Kunde bereits jetzt seine aus der Weiterveräußerung resultierende Forderung gegen seinen Abnehmer an LASOS sicherungshalber ab. Sofern eine neue Vorbehaltsware beim Kunden entsteht und damit die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden weiterreicht als das Sicherungsinteresse der LASOS so ist lediglich der dem Sicherungsinteresse der LASOS entsprechende Forderungsteil sicherungshalber abgetreten. Der Kunde der LASOS ist jedoch ermächtigt, die abgetretene Forderung für Rechnung der LASOS im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung erlischt, sofern sich der Kunde gegenüber LASOS mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 30 Tage im Verzug ist. Darüber hinaus ist die Einzugsermächtigung aus wichtigem Grund widerrufbar. LASOS ist dann berechtigt, die sicherungshalber abgetretene Forderung selbst geltend zu machen. Der Kunde wird hierzu unverzüglich Auskunft über seinen Abnehmer erteilen und unterwirft sich zur effizienten Sicherung der Ansprüche der LASOS im Zweifel dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. LASOS verpflichtet sich zur Vermeidung einer Übersicherung nur entweder den Eigentumsvorbehalt oder die aus der Sicherungsabtretung resultierende Forderung wirtschaftlich zu verwerten.
- Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt LASOS als Hersteller, bei Verbindung steht LASOS Miteigentum an der neuen Sache wertanteilsmäßig zu und der Kunde verwahrt unentgeltlich.
- Zugriffe Dritter hat der Kunde abzuwehren und LASOS zu unterrichten. Die Kosten der Abwehr trägt vollständig der Kunde.
- LASOS ist berechtigt nach Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware in unmittelbaren Besitz zu nehmen, sofern nötig auch unter Betreten der Liegenschaften des Kunden.
- Auf Verlangen durch LASOS ist der Kunde verpflichtet, die Forderungsabtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und Auskünfte über die Kundenbeziehung umgehend zu erteilen.
- Übersteigt der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so gibt LASOS auf Verlangen den darüberhinausgehenden Teil frei.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern, als der LASOS gehörend zu kennzeichnen, zu versichern und den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits jetzt Versicherungsansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an LASOS ab.
- Rechte an Software
An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum Betrieb der Liefergegenstände eingeräumt. Vervielfältigungen sind nicht gestattet. Quellenprogramme stellt LASOS nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zur Verfügung. - Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten
- Der Kunde übernimmt grundsätzlich die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ordnungsgemäß zu entsorgen. Weiterhin stellt der Kunde LASOS von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG/Richtlinie 2002/96/EC (WEEE) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
- LASOS ist abweichend zu 10.1 bereit, die fachgerechte Entsorgung von LASOS Altgeräten kostenlos zu übernehmen, wenn diese CPT Jena gemäß Incoterms angeliefert werden.
- Erfüllungsort, Datenspeicherung, Gerichtsstand, Rechtswahl
- Daten zum Kunden und der Geschäftsbeziehung werden elektronisch gespeichert und für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung verarbeitet. Sofern es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, erfolgt deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Erfurt/Thüringen
- Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG).
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine zumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Ungültige Bestimmungen sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen – im Zweifel nach billigem Ermessen durch ein Gericht – die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
Stand 17. Mai 2018 V1.3
Allgmeine Einkaufsbedingungen
- Ausschließliche Geltung, Vertragsinhalt
- Dem Vertrag liegen ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („EKB“), die Bestellung der LASOS und, soweit erteilt, die Auftragsbestätigung des Lieferers /Leistenden zu Grunde. Entgegenstehende Verkaufsbedingungen erkennt LASOS nicht an, die Erklärung eines gesonderten Widerspruchs durch LASOS je Einzelgeschäft ist nicht notwendig.
- Die Einkaufsbedingungen werden, sofern keine geänderte Fassung einbezogen werden soll, auch bei künftigen Geschäften Vertragsbestandteil ohne dass es des nochmaligen ausdrücklichen Hinweises hierauf bedarf.
- Außer der Bestellung und Auftragsbestätigung, jeweils in Schrift- oder Textform, sowie diesen EKB sind keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Mit Ausnahme der Geschäftführung und kaufmännischen Leitung der LASOS sind deren Mitarbeiter nicht berechtigt, verbindliche Nebenabreden zum Vertrag zu treffen.
- Geht binnen 14 Kalendertagen ab dem auf der Bestellung enthaltenen Bestelldatum keine unveränderte Auftragsbestätigung bei LASOS ein, ist LASOS berechtigt, die Auftragsbestätigung abzulehnen oder eine solche verspätete oder veränderte Auftragsbestätigung noch als vertragsbegründend zu behandeln. Modifiziert der Lieferant die Bestellung durch seine Auftragsbestätigung und akzeptiert LASOS diese Modifikation entweder ausdrücklich oder durch Entgegennahme der Lieferung/Leistung bleiben im Übrigen die Bestellung und diese EKB maßgeblich. Bei Ablehnung wird LASOS den Lieferanten zeitnah informieren.
- Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen
- Durch die Bestellung bestimmte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sofern Verzögerungen eintreten ist LASOS unabhängig vom Verzugseintritt umgehend zu benachrichtigen.
- Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§341 BGB), kann LASOS bis zur Schlusszahlung der betroffenen Lieferung / Leistung ausüben, ohne dass es einer gesonderten Vorbehaltserklärung schon bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bedarf.
- Der Lieferer steht für die Beschaffung der vertraglich gegenüber LASOS zugesagten Lieferung / Leistung auch ohne Verschulden ein.
- Preise
Die Preise sind Nettofestpreise, nach Vertragsschluss sind Erhöhungen auch bei Handelsüblichkeit nur mit Zustimmung durch LASOS zulässig. Die Preise schließen sämtliche, im Zusammenhang mit den zu erbringenden Lieferungen und Leistungen entstehenden Aufwendungen, z.B. für Transport, Versicherung, Verpackung und – gleich ob zunächst beim Lieferanten oder LASOS erhoben – Zölle und Steuern mit Ausnahme der USt. ein. - Abwicklung und Lieferung
- Unteraufträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch LASOS, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktüblicher Teile handelt.
- Lieferabrufe sind hinsichtlich der Art und der Menge der abgerufenen Ware sowie der Lieferzeit verbindlich. Teillieferungen bedürfen der Zustimmung durch LASOS.
- Die Lieferung erfolgt frei Haus an den Unternehmenssitz der LASOS oder an den durch LASOS vorgegebenen Bestimmungsort.
- Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe der Bestellnummer der LASOS sowie der Bezeichnung des Inhaltes nach Art und Menge beizufügen.
- Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Softwareprodukten ist die Lieferpflicht erst erfüllt, wenn auch die vollständige systemtechnische Dokumentation und Benutzerdokumentation übergeben ist. Bei speziell für LASOS erstellten Programmen ist daneben auch das Programm im Quellformat zu liefern.
- Rechnungen, Zahlungen
- Der Zahlungsanspruch wird frühestens 30 Tage nach Wareneingang oder Abnahme und jeweils Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlung durch LASOS innerhalb von 14 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang ist ein Skonto von 3% vereinbart.
- Die Transaktionskosten der Zahlung trägt der Kunde. Die Zahlung ist fristgerecht, wenn LASOS die Zahlungsanweisung innerhalb der Zahlungsfrist absendet.
- Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei verzögerter, mangelhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung ist LASOS unbeschadet sonstiger Rechte befugt, die Zahlungen auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
- Sicherheit, Umweltschutz
Die Lieferungen und Leistungen müssen sämtlichen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich Verordnungen über gefährliche Stoffe sowie den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen und europäischen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, DIN, DIV, ISO entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüferzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuschicken. - Ursprungserzeugnisse, Import- und Exportbestimmungen, Zoll
- Der Lieferant verpflichtet sich, die nach DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2447 und nachfolgenden konkretisierenden Normen erforderlichen Erklärungen und Auskünfte auf seine Kosten abzugeben bzw. zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und amtliche Bestätigungen beizubringen.
- Der Lieferant hat in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausfuhrgenehmigungspflichtige oder einzelstaatlichen Reexportbestimmungen unterliegende Positionen zu kennzeichnen und die erforderlichen Belege auf seine Kosten unaufgefordert beizubringen.
- Importierte Waren sind verzollt zu liefern.
- Gefahrübergang, Eigentums, Urheber- und sonstige Rechte
- 8.1. Unabhängig von den Zahlungsmodalitäten geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung
a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage mit Ablieferung an der von LASOS angegebenen Lieferanschrift,
b) bei vereinbarten weiteren Leistungen wie z.B. Aufstellung, Montage, Installation oder Inbetriebnahme mit Abschluss, und soweit erforderlich Abnahme, dieser Leistung auf LASOS über. Die vorherige Aufnahme der Nutzung ersetzt die Abnahmeerklärung nicht. - Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt erfolgen unter Zustimmung zur Weiterveräußerung durch LASOS im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb.
- Der Auftragnehmer räumt LASOS das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und unentgeltliche Nutzungs- und Verwertungsrecht für den Vertragsgegenstand ein. Urheberrechtliche Nutzungsrechte sind mit der Zahlung der vereinbarten Vertragssumme abgegolten. Die Einräumung des Nutzungs- und Verwertungsrechts umfasst auch die Erlaubnis zur Bearbeitung, Zerstörung und Lizenzvergabe an Dritte Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf alle sonstigen ihm etwa als Urheber- oder sonstigen Schutzrechtsinhaber zustehenden Rechte an den Vertragsgegenständen, insbesondere auf das Recht auf Namensnennung und Zugänglichmachung des Vertragsgegenstandes.
- 8.1. Unabhängig von den Zahlungsmodalitäten geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Untersuchungsaufwand
- Wareneingangskontrollen werden bei LASOS zur Erfüllung der Untersuchungspflicht innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Frist stichprobenweise nach Maßgabe der AQL Normen nach ISO 2859 vorgenommen. Es findet, sofern nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, die Überprüfung nach dem Einzelplanverfahren nach Prüfniveau II und bei einer AQL Zahl 2,5 statt. Findet sich innerhalb dieser Referenzmenge kein mangelhaftes Produkt, untersucht LASOS den verbleibenden Teil der Lieferung nicht. Erweisen sich später bei den nicht untersuchten Lieferprodukten Sachmängel, ist LASOS berechtigt auch diese bei Lieferung feststellbaren, jedoch mangels Prüfung nicht festgestellten Mängel noch ohne Nachteil gegenüber dem Lieferer bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Ergeben sich innerhalb der geprüften Referenzmenge Mängel ist LASOS berechtigt auf Kosten des Lieferanten die Liefercharge umfassender zu prüfen und bei Überschreiten eines zumutbaren Maßes an mängelbehafteten Lieferprodukten die Lieferung insgesamt zurück zu weisen.
- Bei Lieferung offenkundig feststellbare Mängel der Lieferprodukte innerhalb der nach Ziffer 9.1. geprüften Teilmenge werden dem Lieferanten spätestens binnen 3 Werktagen ab Feststellung aufgrund der innerhalb der Frist der Ziffer 9.1. durchgeführten Untersuchung angezeigt.
- Verdeckte Mängel werden, gleich ob der bei Ablieferung überprüften Teilmenge angehörend oder nicht, spätestens binnen 3 Werktagen nach Entdeckung angezeigt.
- Sendet LASOS berechtigt mangelhafte Ware zurück, kann LASOS neben der Rückbelastung des diesbezüglichen Rechnungsbetrags zusätzlich einen Aufwandspauschale von 5 % des Preises der mangelhaften Ware, höchstens jedoch EUR 250,00 je Rücksendung verlangen und dies im Wege des Abzuges von der restlichen Rechnung oder anderen offenen Rechnungen umsetzen. Der Nachweis höherer Aufwendungen bleibt vorbehalten.
- Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
- Mangelhafte Lieferungen, gleich ob geringfügig oder erheblich mangelbehaftet, sind unverzüglich nach LASOS´ Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen.
- LASOS darf geringfügige Mängel nach Information an den Lieferer/Leistenden unter Weiterberechnung der Kosten auch selbst nachbessern
- Während der Nachbesserung trägt der Lieferer/Leistende die Gefahr des zufälligen Untergangs, sofern sich der Gegenstand nicht mehr im unmittelbaren Besitz der LASOS befindet.
- Die Minderung ist auch bei unerheblichen Mängeln zulässig. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern ist LASOS berechtigt, sofort die gesetzlichen Mängelrechte unter Entbehrlichkeit einer Fristsetzung geltend zu machen.
- Werden im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen mehr als zweimal erneut mangelhaft oder verspätet erbracht so kann LASOS ohne Fristsetzung vom gesamten Vertrag zurücktreten, unmittelbar Schadensersatz statt der Leistung verlangen und die übrigen gesetzlichen Mängelrechte ausüben.
- Nach Wahl durch LASOS kann anstelle der Geltendmachung von Mängelrechten auch die Abtretung von dem Lieferer oder Leistenden zustehenden Sach- oder Rechtsmängelansprüchen gegen Dritte verlangt werden.
- Der Lieferer oder Leistende stellt LASOS von Ansprüchen frei, welche Kunden von LASOS gestützt auf Werbeaussagen des Lieferers oder Leistenden oder dessen Vorlieferanten gegen LASOS geltend machen und welche ohne diese Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Art oder Höhe bestehen würden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss des Vertrages zwischen LASOS und dem Lieferer oder Leistenden erfolgte.
- In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden, ist LASOS berechtigt nach vorhergehender Information auf Kosten des Lieferers oder Leistenden erhebliche Mängel selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, sofern verspätet geliefert oder geleistet wurde und LASOS infolgedessen Mängel sofort beseitigen muss, um einen Lieferverzug gegenüber den eigenen Abnehmern zu vermeiden.
- Gelieferte Waren müssen stets frei von Rechten Dritter sein. Bei Lieferung von Datenverarbeitungsprogrammen haften Sie dafür, dass Sie über alle erforderlichen Rechte zur Weitergabe der Programme verfügen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Sach- und Rechtsmängel 36 Monate ab Gefahrübergang.
- Zeigt sich innerhalb der ersten zwei Monate seit Gefahrübergang ein Sachmangel so wird vermutet, dass die gelieferte Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. 10.12. Sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt, insbesondere erstreckt sich Schadensersatz auch auf entgangenen Gewinn und sonstige Mangelfolgeschäden.
- Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
Der Lieferer oder Leistende steht dafür ein, dass die gelieferten Gegenstände oder erbrachte Dienstleistung nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen. LASOS obliegt diesbezüglich keine Prüfungspflicht sondern LASOS steht nur für die selbst vorgenommenen weiteren Arbeitsschritte oder hinzugefügten Teile ein. Wird LASOS aus der Verletzung gewerblicher Rechte Dritter beruhend auf den gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen ohne eigene Verantwortlichkeit im Sinne des Satzes 2 in Anspruch genommen, ist der Lieferant oder Leistende zur Freistellung verpflichtet. - Technische Unterlagen, Werkzeuge, Material, Geheimhaltung, Referenzen
- Von LASOS zur Verfügung gestellte technische Unterlagen, Werkzeuge, Werknormblätter, Fertigungshilfsmittel, Muster, Material und vergleichbare Gegenstände verbleiben im Eigentum der LASOS, alle Urheberrechte der LASOS sind vorbehalten.
- Die in den Unterlagen oder Gegenständen enthaltenen geheimhaltungsbedürftigen Informationen der LASOS sind durch den Lieferer und Leistenden geheim zu halten. Die überlassenen Unterlagen oder Gegenstände dürfen nur zur Abwicklung der Bestellung verwendet werden und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden.
- Die Unterlagen und Gegenstände sind einschließlich der Kopien sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert an LASOS zurückzugeben, ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Nach Abwicklung der Bestellung hat der Lieferant oder Leistende die Vollständigkeit der Rückgabe, der Vernichtung von Kopien und bei Daten die Vollständigkeit der Löschung auf Verlangen eidesstattlich zu versichern.
- Erstellt der Lieferer oder Leistende die in Ziffer 12.1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf Kosten der LASOS so gilt Ziffer 12.1 hinsichtlich des Eigentums entsprechend, wobei LASOS dem geleisteten Kostenanteil entsprechend im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten Miteigentümer wird. LASOS kann solche Gegenstände oder Rechte in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen erwerben und den Gegenstand herausverlangen.
- Die unter Ziffer 12.1. genannten Unterlagen und Materialien sind vom Lieferer oder Leistenden unentgeltlich, sorgfältig und getrennt von sonstigen Sachen des Lieferers oder Leistenden zu verwahren und als Eigentum der LASOS zu kennzeichnen. Die Verarbeitung beigestellten Materials erfolgt für LASOS als Hersteller.
- Der Lieferant oder Leistende ist auch bei nicht körperlich überlassenen geheimhaltungsbedürftigen Informationen, gleich ob technischer oder kaufmännischer Natur, verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Herstellung von nach Zeichnungen oder Fertigungsspezifikationen der LASOS gefertigten Erzeugnissen für Dritte, die Schaustellung solcher Erzeugnisse und die Veröffentlichung von Details dieser Lieferungen und Leistungen oder die Bezugnahme auf diese Bestellung gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch LASOS.
- Leistungsort, Erfolgsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Leistungs- und Erfolgsort für die Lieferung oder Leistung ist die auf der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
- Für die Zahlungsverpflichtungen der LASOS ist Leistungs- und Erfolgsort der Sitz des Unternehmens in Jena.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Für alle Streitigkeiten zwischen LASOS und dem Lieferer oder Leistenden sind die Gerichte am Unternehmenssitz der LASOS in Jena als ausschließlich zuständig vereinbart. LASOS ist in Ergänzung hierzu berechtigt, vor einem anderen, nach deutschem oder internationalem Privatrecht zuständigen Gericht seine Rechte verfolgen, sofern LASOS aus Eigentumsrecht, gewerblichem Schutzrecht oder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgeht.
- Hat der Lieferant oder Leistende seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union vereinbaren die Parteien zusätzlich, dass jede Entscheidung eines deutschen Gerichts auch am Sitz des Lieferanten oder Leistenden vollstreckbar sein soll.
- Daten vom Lieferanten und der Geschäftsbeziehung werden elektronisch gespeichert und für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung verarbeitet. Sofern es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, erfolgt deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung.
- Sollten Klauseln dieser EKB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand 17. Mai 2018, V1.3
Verhaltenskodex der LASOS Lasertechnik GmbH
1. Ziel
Gegenstand der Arbeitsanweisung ist es, einen Verhaltenskodex für die LASOS Lasertechnik GmbH zu definieren.
Der Verhaltenskodex der LASOS orientiert sich am Verhaltenskodex der Electronic Industry Citizenship Coalition® (EICC®) in der jeweils aktuellen Version, an den UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) und wurden aus zentralen internationalen Menschenrechtsstandards, einschließlich der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit) und der UN Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen) abgeleitet.
Diese grundlegenden Verhaltensweisen und Standards stellen sicher, dass Arbeitskräfte mit Respekt und Würde behandelt werden und dass die Geschäftstätigkeit in einer ökologisch und ethisch verantwortungsvollen Art und Weise ausgeübt wird.
LASOS wird den Verhaltenskodex auch gegenüber seinen Lieferanten beanspruchen.
2. Anwendungsbereich
Diese Arbeitsanweisung gilt für alle Mitarbeiter, Zeitarbeitnehmer, Praktikanten, Studenten etc. und den gesamten Standort der LASOS Lasertechnik GmbH, Franz-Loewen-Str. 2 in 07745 Jena, sowie alle Tochterunternehmen, an denen LASOS gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.
3. Verhaltenskodex der LASOS Lasertechnik GmbH
Der Kodex besteht aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte A, B und C beschreiben die Standards bezüglich Arbeit, Gesundheit / Sicherheit sowie Umwelt. Abschnitt D enthält Standards in Bezug auf die Geschäftsethik und Abschnitt E skizziert die Elemente eines geeigneten Systems zur Gewährleistung der Einhaltung dieses Kodex.
A. Arbeit
LASOS verpflichtet sich, die Menschenrechte ihrer Arbeitskräfte zu wahren und sie entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft mit Würde und Respekt zu behandeln. Dies gilt für alle Arbeitskräfte, einschließlich Zeit- und Wanderarbeiter, Werkstudenten, Leiharbeiter, fest angestellte Arbeitnehmer und für alle sonstigen Arten von Arbeitskräften.
Die Arbeitsstandards sind:
- Freie Wahl der Beschäftigung
Es wird keine Zwangsarbeit, Knechtschaft (einschließlich Schuldknechtschaft) oder Pflichtarbeit, unfreiwillige Gefängnisarbeit, Sklavenarbeit oder Arbeit basierend auf Menschenhandel eingesetzt. Dies umfasst auch den Transport, die Beherbergung, Anstellung, Weitervermittlung oder Aufnahme von Personen zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen unter Anwendung von Drohungen, Gewalt, Zwang oder mittels Entführung oder Betrug. Die Bewegungsfreiheit der Arbeitskräfte in der Einrichtung wird nicht in unangemessener Weise eingeschränkt sein; ebenso werden keine unangemessenen Beschränkungen für das Betreten bzw. Verlassen der vom Unternehmen bereitgestellten Einrichtungen bestehen. Im Rahmen des Einstellungsprozesses wird der Arbeitskraft, bevor sie ihr Herkunftsland verlässt, ein schriftlicher Anstellungsvertrag in ihrer Muttersprache, der eine Beschreibung der Beschäftigungsbedingungen enthält, zugestellt werden.Jegliche Arbeit ist freiwillig und die Arbeitskräfte können jederzeit die Arbeit verlassen oder ihr Beschäftigungsverhältnis beenden, im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses. LASOS und Vermittler werden die Ausweis- oder Einwanderungsdokumente der Arbeitnehmer, zum Beispiel von einer Regierungsstelle ausgestellte Ausweisdokumente, Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse nicht einbehalten, vernichten, verstecken, konfiszieren oder den Arbeitnehmern den Zugriff auf ihre Dokumente verwehren, außer wenn ein solches Einbehalten der Arbeitserlaubnisse gesetzlich vorgeschrieben ist. Von den Arbeitskräften wird nicht verlangt, für ihre Einstellung Vermittlungsgebühren oder andere damit verbundene Gebühren an die Arbeitgeber oder Vermittler zu zahlen, sofern gesetzliche Bestimmungen dies nicht explizit zulassen. Falls die Zahlung solcher Gebühren durch die Arbeitnehmer festgestellt wird, sind derartige Gebühren an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen. - Junge Arbeitskräfte – Kinderarbeit ist bei LASOS untersagt.
Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf alle Personen unter 15 Jahren oder auf Personen im schulpflichtigen Alter oder Personen, die das in dem jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung noch nicht erreicht haben, wobei die höchste dieser Altersstufen maßgeblich ist. Der Einsatz zugelassener Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz, die alle Gesetze und Regelungen erfüllen, wird befürwortet. Arbeitskräfte unter 18 Jahren (junge Arbeitskräfte) dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden könnten, einschließlich Nachtschichten und Überstunden. Teilnehmer müssen durch eine korrekte Führung der Studentenunterlagen, eine strenge und sorgfältige Prüfung der Ausbildungspartner und den Schutz der Rechte der Studenten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften einen ordnungsgemäßen Einsatz der Werkstudenten gewährleisten. LASOS wird allen Werkstudenten eine angemessene Unterstützung und Schulung bieten. - Arbeitszeiten
Aus Studien zu Geschäftspraktiken geht eindeutig hervor, dass zu stark beanspruchte Arbeitskräfte weniger produktiv sind, häufiger den Arbeitsplatz wechseln und sich häufiger verletzen bzw. krank werden. Die Wochenarbeitszeit darf die nach lokalem Recht geltende maximale Stundenzahl nicht überschreiten. Darüber hinaus sollte die wöchentliche Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, nicht mehr als 60 Stunden betragen. Ausnahmen bilden Notfälle und außergewöhnliche Umstände. Arbeitskräften ist mindestens alle sieben Tage ein arbeitsfreier Tag zu gewähren. - Löhne und Sozialleistungen
Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung hat sämtlichen einschlägigen Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören. Für jeden Zahlungszeitraum müssen Arbeitskräfte zeitnah eine verständliche Lohnabrechnung erhalten, die ausreichende Informationen enthält, um zu überprüfen, dass die geleistete Arbeit korrekt vergütet wurde. Jeglicher Einsatz von Zeitarbeit, die Entsendung von Arbeitskräften und die Ausgliederung von Arbeit erfolgt unter Einhaltung der lokalen Rechtsvorschriften. - Menschenwürdige Behandlung
Die brutale oder unmenschliche Behandlung von Arbeitskräften ist nicht zulässig, dazu gehören auch sexuelle Belästigungen, sexueller Missbrauch, körperliche Maßregelungen, mentale oder physische Nötigung sowie verbale Angriffe. Dies gilt auch für die Androhung einer solchen Behandlung. - Verbot der Diskriminierung
Gesetzeswidrige Belästigungen und Diskriminierungen werden bei LASOS nicht geduldet. Im Rahmen der Einstellungs-und Beschäftigungspraktiken, wie zum Beispiel bei Entlohnungen, Beförderungen, Auszeichnungen und beim Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten, werden Arbeitskräfte nicht aufgrund folgender Merkmale diskriminiert: ethnische Abstammung, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit, ethnische Zugehörigkeit oder nationale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, ehemalige Militärangehörigkeit, geschützte genetische Informationen oder Familienstand. Arbeitskräften wird der angemessene Zugang zu Räumlichkeiten zur Ausübung ihrer religiösen Praktiken gewährt. Des Weiteren werden derzeitige und zukünftige Arbeitskräfte keinen medizinischen Tests oder physischen Prüfungen unterzogen, die in diskriminierender Weise verwendet werden könnten. - Vereinigungsfreiheit
LASOS respektiert im Einklang mit den lokalen Rechtsvorschriften das Recht aller Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen oder Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und friedliche Versammlungen durchzuführen, ebenso wie das Recht der Arbeitnehmer, sich von diesen Aktivitäten fernzuhalten. Arbeitskräften und/oder ihren Vertretern soll es möglich sein, mit der Unternehmensführung offen und ohne Angst vor Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu kommunizieren und Ideen sowie Bedenken in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken vorzubringen.
B. Gesundheit und Sicherheit
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld trägt nicht nur dazu bei, arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten zu minimieren, sondern darüber hinaus auch die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, die Kontinuität der Produktion, die Mitarbeiterbindung und die Moral der Mitarbeiter zu verbessern. LASOS erkennt an, dass die Anregungen der Arbeitskräfte und deren ständige Weiterbildung von grundlegender Bedeutung für das Erkennen und Lösen von Gesundheits- und Sicherheitsproblemen am Arbeitsplatz sind.
- Sicherheit am Arbeitsplatz
Sind Arbeitskräfte potenziellen Sicherheitsrisiken (z. B. Gefahr durch elektrischen Strom und andere Energiequellen, Feuer, Fahrzeuge und Abstürze) ausgesetzt, so werden diese Risiken durch eine geeignete Konstruktion, durch technische und verwaltungstechnische Kontrollmechanismen, vorbeugende Wartung, sichere Arbeitsverfahren (einschließlich Wartungssicherung) und durch regelmäßige Sicherheitsschulungen überwacht. Können die Gefahren durch solche Maßnahmen nicht adäquat überwacht werden, wird den Arbeitskräften eine angemessene, gut instand gehaltene, persönliche Schutzausrüstung sowie Schulungsmaterial zu den Risiken, denen sie aufgrund der Gefahren ausgesetzt sind, zur Verfügung gestellt. Arbeitskräfte werden ermutigt, eigene Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit vorzubringen. - Notfallvorsorge
Potenzielle Notfallsituationen und –ereignisse werden ermittelt und bewertet. Ihre Auswirkungen werden durch die Einführung von Notfallplänen und Verfahren zur Reaktion auf Notfälle minimiert. Dazu gehören u. a.: Meldung von Notfällen, Benachrichtigungen der Arbeitskräfte und Evakuierungsmaßnahmen, Schulungen und Notfallübungen für Arbeitskräfte, geeignete Brandmelde- und Löscheinrichtungen, angemessene Fluchtwege und Rettungspläne. Dabei ist der Schwerpunkt dieser Pläne und Verfahren die Minimierung der Schädigung von Leben, Umwelt und Sachwerten. - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Es sind Verfahren und Systeme vorhanden, mit denen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindert, gehandhabt, gemeldet und nachverfolgt werden. Dazu gehören die folgenden Regelungen: – Ermutigung der Arbeitskräfte, derartige Vorfälle zu melden; – Klassifizierung und Erfassung von Unfällen und Krankheiten, unter Beachtung des Datenschutzes; – Bereitstellung der erforderlichen medizinischen Betreuung; – Untersuchung von Vorfällen und Einleitung von Maßnahmen zur Behebung der Ursachen – Erleichterung der Rückkehr der Arbeitskräfte an ihren Arbeitsplatz - Arbeitshygiene
Der Umgang der Arbeitskräfte mit chemischen, biologischen oder physikalischen Arbeitsstoffen wird ermittelt, bewertet und überwacht. Zur Kontrolle von Überbelastungen werden technische oder verwaltungstechnische Kontrollmaßnahmen eingesetzt. Wenn Gefahren durch diese Maßnahmen nicht angemessen überwacht werden können, so ist die Gesundheit der Arbeitskräfte durch geeignete persönliche Schutzausrüstungsprogramme zu sichern. - Körperlich belastende Arbeiten
Sind Arbeitskräfte den Gefahren körperlich anstrengender Arbeiten ausgesetzt, so sind diese Arbeiten zu ermitteln, zu bewerten und zu überwachen. Dazu zählen unter anderem der manuelle Materialtransport, schweres oder wiederholtes Heben, langes Stehen sowie stark repetitive oder hohen Krafteinsatz erfordernde Montagearbeiten. - Maschinensicherung
Produktionsanlagen und andere Maschinen werden in Bezug auf Sicherheitsrisiken überprüft. Wenn Maschinen ein Verletzungsrisiko für Arbeiter darstellen, werden physisch trennende Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Sperren installiert und ordnungsgemäß instandgehalten. - Sanitäreinrichtungen, Sozialräume und Wohnunterkünfte
Den Arbeitskräften werden jeder Zeit verfügbare saubere Sanitäranlagen, Trinkwasser und Einrichtungen zur hygienischen Zubereitung, Aufbewahrung und Einnahme von Mahlzeiten bereitgestellt Wohnunterkünfte für Arbeitskräfte, die der Teilnehmer oder ein Arbeitsvermittler bereitstellt, müssen gepflegt, sauber und sicher sein, über geeignete Notausgänge, heißes Wasser zum Baden oder Duschen sowie angemessene Heiz- und Lüftungsanlagen verfügen, sowie hinreichend persönlichen Platz bieten. Zutritts- und Ausgangsberechtigung müssen vernünftig geregelt sein. - Mitteilungen zu Gesundheit und Sicherheit
Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen werden in der Einrichtung gut sichtbar und verständlich ausgehängt.
C. Umwelt
Der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ist ein integraler Bestandteil der Herstellung von Produkten auf Weltklasseniveau. Beim Fertigungsprozess werden negative Auswirkungen für die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen minimiert und gleichzeitig die Gesundheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit geschützt.
Bei der Erarbeitung dieses Kodex wurde auf anerkannte Managementsysteme wie ISO 14001 und das Eco Management and Audit Schema (EMAS) (Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Bezug genommen.
- Umweltgenehmigungen und Berichtswesen
Die erforderlichen Umweltgenehmigungen (z.B. Überwachung von Abwassereinleitungen), Zustimmungen und Registrierungen sind eingeholt und werden regelmäßig aktualisiert. - Vermeidung von Verschmutzung und Reduzierung der eingesetzten Ressourcen
Der Einsatz von Ressourcen und die Erzeugung von Abfall jeder Art, ist zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Die Verwendung alternativer Materialien, Einsparungen, Recycling und die Wiederverwendung von Materialien ist zu präferieren. - Gefährliche Stoffe
Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. - Abwasser und Festabfall
LASOS praktiziert Verhaltensweisen, um (ungefährlichen) Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen wird vor der Einleitung oder Entsorgung typisiert, überwacht, überprüft und bei Bedarf behandelt. Darüber hinaus werden Maßnahmen durchgeführt um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren. Ebenso wird die Funktion der Abwasseraufbereitungssysteme routinemäßig überwacht. - Emissionen in die Luft
Emissionen von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, Ätzstoffen, Partikeln, die Ozonschicht zerstörenden Chemikalien oder von Verbrennungsnebenprodukten aus den Betriebsabläufen werden vor ihrer Freisetzung typisiert, routinemäßig überwacht und bei Bedarf behandelt. LASOS überwacht die Funktion seiner Abgasreinigungssysteme routinemäßig. - Einschränkungen bei Produktinhaltsstoffen
LASOS wird alle geltenden Gesetze, Regelungen und Kundenvorgaben hinsichtlich des Verbots oder der Beschränkung spezifischer Substanzen in Produkten oder beim Fertigungsprozess einhalten, einschließlich der Kennzeichnungspflicht für das Recycling und die Entsorgung. - Umgang mit Niederschlagswasser
LASOS führt eine systematische Herangehensweise ein, um die Verschmutzung des abfließenden Niederschlagswassers zu verhindern. LASOS sorgt dafür, dass keine illegalen Ableitungen oder ausgelaufene Flüssigkeiten in die Niederschlagswasserkanalisation gelangen. - Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
Der Energieverbrauch wird betriebsseitig überwacht und dokumentiert, die Energieeffizienz stetig verbessert sowie der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen minimiert.
D. Ethik
LASOS und ihre Beauftragten werden zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Verpflichtungen und für eine erfolgreiche Positionierung am Markt die höchsten ethischen Standards einhalten, dazu zählen:
- Geschäftsintegrität
Bei allen Geschäftsaktivitäten werden höchste Integritätsstandards zugrunde gelegen, insbesondere wird ein Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung und damit eine Null-Toleranz-Politik verfolgt. Alle Geschäftsabläufe werden transparent gestaltet und in den Geschäftsbüchern und Unterlagen der LASOS korrekt widergespiegelt, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten. - Verbot der unzulässigen Vorteilsnahme
Bestechungsgelder oder sonstige Mittel zur Erlangung eines unzulässigen oder unangebrachten Vorteils werden weder versprochen, angeboten, genehmigt, gezahlt/angewendet oder angenommen. Dieses Verbot bezieht sich auch auf das Versprechen, das Angebot, die Genehmigung, die Gewährung oder Annahme geldwerter Zuwendungen, sowohl direkt als auch indirekt durch Dritte, mit dem Ziel, ein Geschäft zu erhalten oder aufrechtzuerhalten, ein Geschäft an eine Person zu vermitteln oder anderweitig einen unzulässigen Vorteil zu erlangen. - Geistiges Eigentum
Rechte an geistigem Eigentum werden respektiert; Technologie- und Know-how- Transfer erfolgen so, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Mitarbeiter werden an Erfindungen angemessen beteiligt. - Faire Geschäftstätigkeit, faire Werbung und fairer Wettbewerb
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Es müssen geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um Kundeninformationen zu schützen. - Schutz der Identität und Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
Die Vertraulichkeit, Anonymität und der Schutz von Informanten auf Seiten von Lieferanten und Arbeitskräften wird gewährleistet,1 sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist. Es ist erlaubt Bedenken zu äußern, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. - Verantwortungsvolle Beschaffung – Konfliktmineralien
LASOS führt eine Strategie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Produkten ein, die sogenannte Konfliktmineralien enthalten. - Datenschutz
LASOS hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der den Schutz privater Informationen mit angemessenen Erwartungen der Geschäftspartner, einschließlich Lieferanten, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer, gerecht wird. Für die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen werden die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften beachtet.
E. Managementsystem
LASOS hat ein Managementsystem eingeführt, dessen Anwendungsbereich durch den Inhalt dieses Kodex ergänzt werden kann. Das Managementsystem ist so gestaltet, dass es in Bezug auf den Kodex folgendes gewährleistet:
(a) Befolgung der relevanten Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen in Bezug auf die Betriebsabläufe und Produkte,
(b) Einhaltung des vorliegenden Kodex und
(c) Identifizierung und Minderung von Betriebsrisiken u.a. im Hinblick auf diesen Kodex.
Die kontinuierliche Verbesserung ist immanenter Bestandteil des Managementsystems.
Bestandteile des Managementsystems
- Verpflichtung des Unternehmens
Grundsatzerklärungen zu sozialer und ökologischer Verantwortung im Sinne der Unternehmenspolitik, mit denen LASOS seine Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung zum Ausdruck bringt. Die Grundsatzerklärungen werden von der Geschäftsführung bestätigt und bekannt gemacht. - Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
Führungskräfte und Vertreter des Unternehmens, die für die Einführung der Managementsysteme und der damit in Verbindung stehenden Programme verantwortlich sind, sind benannt. Die Geschäftsleitung überprüft in regelmäßigen Abständen den Zustand des Managementsystems. - Gesetzliche Bestimmungen und Kundenanforderungen
Es sind Verfahren zur Ermittlung, Überwachung und zum besseren Verständnis der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen eingeführt. Die Bestimmungen dieses Kodex werden Bedarfskonform ergänzt. - Risikobewertung und Risikomanagement
Wird gemäß der ISO 9001 betrieben und ist angelehnt an die Norm BS 25999-1:2006 (British Standard, business continuity management code of practice). - Verbesserungsziele
Schriftlich formulierte Leistungsziele, -vorgaben und Umsetzungspläne zur Verbesserung des sozialen und ökologischen Verhaltens des Teilnehmers, einschließlich der regelmäßigen Bewertung seiner Leistungen zur Erreichung dieser Ziele. - Schulung
Schulungsprogramme für Führungs- und Arbeitskräfte zur Umsetzung der Richtlinien, Verfahren und Verbesserungsziele sowie zur Einhaltung einschlägiger Gesetze und behördlicher Vorschriften. - Kommunikation
Ein Verfahren, das dazu dient, den Arbeitskräften, Lieferanten und Kunden klare und exakte Informationen über die Richtlinien, Vorgehensweisen, Erwartungen und Leistungen des Teilnehmers zu geben. - Rückmeldungen und Beteiligung der Arbeitskräfte
Fortlaufende Prozesse zur Bewertung, inwiefern die Arbeitskräfte die Verfahren und Bestimmungen des Managementsystems verstanden haben, sowie zur Erfassung von Rückmeldungen, um so eine ständige Verbesserung zu fördern. - Kontrollen und Bewertungen
Regelmäßige Selbstbewertungen zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, des Inhalts dieses Kodex und der Anforderungen aus Kundenverträgen im Hinblick auf die soziale und ökologische Verantwortung. - Verfahren für Korrekturmaßnahmen
Ein Verfahren zur rechtzeitigen Beseitigung von Unzulänglichkeiten, die im Rahmen interner oder externer Bewertungen, Inspektionen, Untersuchungen und Überprüfungen festgestellt wurden. - Dokumentation und Aufzeichnungen
Erstellung und Pflege von Dokumenten und Aufzeichnungen, um die Einhaltung behördlicher Vorschriften und die Erfüllung von Unternehmensanforderungen sicherzustellen. Gleichzeitig ist eine angemessene Vertraulichkeit zu wahren, um den Datenschutz zu gewährleisten. - Verantwortung der Zulieferer
Ein Verfahren, mit dem die Vorschriften dieses Kodex den Zulieferern deutlich gemacht wird, wird eingeführt.
Jena, den 19.02.2019
Konfliktmineralien Erklärung
Die LASOS Lasertechnik GmbH bekennt sich sowohl bei eigenen Aktivitäten als auch in der Lieferkette zu sozialer und ökologischer Verantwortung. Zusätzlich zu unserem Engagement müssen wir zu den spezifischen Kundenanforderungen die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, wenn sie an uns herangetragen werden. Die LASOS Lasertechnik GmbH unterstützt die Ziele und Aufgaben der US-Gesetzgebung in Hinsicht auf Konfliktmineralien. Unsere Prozesse und Bemühungen der Due Diligence entsprechen den relevanten Teilen des von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) international anerkannten Rahmens für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
Am 22. August 2012 veröffentlichte die US-Börsenaufsicht die Regeln für Section 1502 des DoddFrank-Gesetzes. Als Konfliktmineralien werden Zinn, Tantal, Wolfram und Gold bezeichnet (auch bekannt als „3TG“), welche Derivate aus Zinnstein, Columbit-Tantalit und Wolframit sind, ungeachtet deren Herkunft, Verarbeitung oder Verkauf. Die Vorschriften des Dodd-Frank Act sollen das humanitäre Ziel einer Beendigung des Gewaltkonflikts in der D.R. Kongo und den Nachbarländern vorantreiben, der teilweise durch den Abbau und Handel der Konfliktmineralien finanziert wurde.
Obwohl die LASOS Lasertechnik GmbH kein US-börsennotiertes Unternehmen ist, streben wir an, diese Regeln als Teil unserer Gemeinschaftsverantwortung einzuhalten. Wir kontaktieren unsere Lieferanten regelmäßig, um so deren Sensibilisierung und Verantwortung in Bezug auf die Herkunftsquellen der Konfliktmineralien zu erreichen.
Sollte sich herausstellen, dass von uns bezogene Produkte 3TG aus Einrichtungen im Konfliktgebiet enthalten, die nicht als „konfliktfrei“ gelten, werden wir unser Bestes tun, um daraus ein konfliktfreies Produkt zu machen. Wir sind bestrebt, den Bezug von Produkten aus nicht geprüften Schmelzhütten oder Raffinerien zu vermeiden. Allerdings beabsichtigt die LASOS Lasertechnik GmbH nicht, seine Lieferanten am Bezug aus geprüften Minen in der D.R. Kongo und den Nachbarländern zu hindern, da dies der rechtmäßigen Wirtschaft und der Bevölkerung in diesen Ländern schaden könnte. Lieferanten werden von uns ermutigt, geprüfte Schmelzhütten im Konfliktgebiet weiter zu unterstützen; außerdem wird ihnen geraten, ähnliche Maßnahmen mit ihren Zulieferern zu ergreifen, um eine Übereinstimmung und Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette zurück bis zur Schmelzhütte sicherzustellen.
Die LASOS Lasertechnik GmbH wird die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die geltenden Vorschriften einzuhalten und unsere Kunden dabei unterstützen, unser gemeinsames Ziel zum Aufbau einer sozial und ökologisch verantwortlichen Lieferkette zu erreichen.
Um Informationen anzufordern oder eine Frage zu stellen, senden Sie bitte eine E-Mail an conflictminerals@lasos.com.